Infolge Auflösung der Stiftung werden nur noch Gesuche, welche per 30. September 2025 eingereicht wurden, berücksichtigt und bearbeitet.
Wir bitten, Sie keine weiteren Gesuche einzureichen.
Gesuche, welche nach dem 30. September 2025 eingereicht wurden, werden nicht mehr behandelt.
Beitragsgesuche
Die Anträge werden vom Stiftungsrat anlässlich seiner Sitzungen behandelt.
Die Einreichungsfrist für die Gesuche ist jeweils der 31. März und der 30. September
des laufenden Jahres.
Beitragsgesuche sind mit folgenden Unterlagen zu dokumentieren:
Einzelpersonen
- ausführliche Beschreibung der finanziellen und persönlichen Lage (Lebenslauf)
- Berechnung des Existenzminimums
- Budget inkl. Vermögenszusammenstellung (durch eine Behörde oder Institution zu errichten oder zu bestätigen)
- allfällige Stipendienanträge und -entscheide
- allfällige Dokumente betreffend bewilligte oder abgelehnte Unterstützungen von anderen Gesuchsempfängern (öffentliche oder private)
Institutionen
- letzter Geschäftsbericht, letzte Jahresrechnung
- Projektbeschrieb inkl. detailliertes Budget